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RettG NRW: Patientensicherheit fordert Rettungsdienste

Das neue Rettungsgesetz NRW will mehr Qualität in die landesweite Rettung bringen. Daher sind die Träger der Rettungsdienste nach § 7a Abs. 2 RettG NRW aufgefordert, den Rahmen für die geeigneten Qualitätsmanagementstrukturen zu schaffen. Wir haben eine zu diesem Thema eine Presseinformation für unseren Kunden QM BÖRCHERS CONSULTING + verfasst. Inhalt: Hintergrund zum Rett G … Weiterlesen …