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RettG NRW: Patientensicherheit fordert Rettungsdienste

Das neue Rettungsgesetz NRW will mehr Qualität in die landesweite Rettung bringen. Daher sind die Träger der Rettungsdienste nach § 7a Abs. 2 RettG NRW aufgefordert, den Rahmen für die geeigneten Qualitätsmanagementstrukturen zu schaffen. Wir haben eine zu diesem Thema eine Presseinformation für unseren Kunden QM BÖRCHERS CONSULTING + verfasst. Inhalt: Hintergrund zum Rett G NRW und Informationen zum eigens konzipierten und kostenfreien Impulstag „Qualitätsmanagement (QM) im neuen NRW-Rettungsgesetz 2016“ für Entscheider, Verantwortliche der Dienste und Vertreter der Träger.

Ausschnitt

Qualitätsfragen werden also künftig auch im Rettungswesen eine immer zentralere Rolle spielen. Die bereichsspezifische und zukunftsweisende Norm DIN EN 15224 stellt für diese Aufgabenstellung den richtigen Lösungsansatz dar. Sie rückt erstmals die Patientensicherheit in den Mittelpunkt. Und genau dort sieht die renommierte Qualitätsmanagement-Expertin Dr. Kirstin Börchers die entscheidende Aufgabe der Dienste. Mit ihrem Team der QM BÖRCHERS CONSULTING + verbessert die Unternehmensberaterin, Fachbuchautorin und QM-Lehrbeauftragte seit mehr als zehn Jahren nachhaltig die Qualität im Gesundheitswesen. „Wo kleine Fehler schon fatal sein können, ist Qualität überlebenswichtig“, so die Fachfrau an die Adresse der Trägerverbände. Letztere haben allerdings bisher mehr Fragen als Antworten.

Info

  • Wann: 25. August 2016 oder 17. November 2016
  • Uhrzeit: 15.30 – 18.00 Uhr
  • Wo: QM BÖRCHERS CONSULTING+, Bochumer Straße 42, 44623 Herne
  • Kostenfreie Anmeldung: per E-Mail an kontakt@qm-boerchers.de oder unter RettG NRW

 

=> Die komplette Presseinformation finden Sie unter:  RettG NRW Impulstag