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G-BA, CIRS, RM, QM: Was nun in Arztpraxis und Klinik?

Experten-Interview zum Thema Neufassung der G-BA

HHerne, 03.06.2014 – Risikomanagement (RM), Qualitäts-Sicherung und -Management (QM) sowie Patientensicherheit sind nur drei Begriffe, die im Zusammenhang mit der kürzlich in Kraft getretenen Neufassung der G-BA Richtlinie immer wieder fallen. Dr. Kirstin Börchers, Vizepräsidentin a.D. des Deutschen Ärztinnenbundes und Unternehmensberaterin im Gesundheitswesen, ist Expertin auf diesem Gebiet. Die Fachbuchautorin und Seminarleiterin gibt ihr Wissen gerne an Kolleginnen und Kollegen sowie an Führungskräfte der Gesundheitswirtschaft weiter. Im Interview geht Sie auf die zentralen Aufgabenstellungen ein, die die betroffenen Krankenhäuser und Arztpraxen in den nächsten Wochen und Monaten zu leisten haben. Das Interview (auch auszugsweise) ist für Medien aller Gattungen gegen Autoren-  bzw. Quellenangabe (Peter Laaks/pressebuero-laaks.de) frei zur Veröffentlichung.

Dr.med. Kirstin Börchers. Bild: Marie-Theres Niessalla
Dr.med. Kirstin Börchers. Bild: Marie-Theres Niessalla

Frau Dr. Börchers, obwohl schon lange in der Pipeline, kam die Neufassung der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für viele Verantwortliche aus dem Gesundheitswesen scheinbar völlig überraschend. Können Sie bitte die Herausforderung für Ärzte sowie Risiko- und Qualitätsmanagementbeauftragte kurz für die Leser skizzieren?

Die durch das Patientenrechtegesetz festgeschriebenen Rahmenbedingungen haben dazu geführt, dass Behandlungsteams ihre Abläufe durch ein Risikomanagementsystem sowie ein Critical Incident Reporting System (CIRS) – auch vor möglichen Regressansprüchen Dritter – absichern werden. Am 23.01.2014 hat der G-BA dafür Mindeststandards zum Aufbau von Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen beschlossen. Diese gelten für Krankenhäuser und Arztpraxen.

Was versteht der Gesetzgeber unter Mindeststandards für klinisches Risikomanagement?

Mindeststandards sind Maßnahmen zur Risikoanalyse, Risikobewertung, Risikobewältigung, Risikoüberwachung sowie Schulungen der Beteiligten.
Für Fehlermeldesysteme soll gelten, dass diese für Mitarbeiter in Arztpraxen und Kliniken niederschwellig zugänglich sind. Meldungen können freiwillig, anonym und sanktionsfrei erfolgen. Hieraus sollen entsprechende Verbesserungen resultieren.

Können Sie bitte konkrete Beispiele des Risikomanagements nennen?

Die Risikoanalyse und Risikobewertung kann man z.B. durch eine Risikoinventur durchführen. In meiner Beratungsfirma führen wir schon seit Jahren eine Schadensdatei mit mittlerweile rund 1000 Schadensereignissen, die sich in Einrichtungen des Gesundheitssektors ereignet haben. Diese Schadensfallbeschreibungen sind die Grundlage für eine Risikoinventur, um im Anschluss möglichst schnell und effektiv Präventionsmaßnahmen in der durch uns beratenen Einrichtung einleiten zu können, falls dort ein solches Schadensereignis droht. Der Klassiker sind zum Beispiel Patientenverwechslungen. Besteht dieses Risiko, dann empfehlen wir als Präventionsmaßnahme eine Sicherheitscheckliste einzuführen. Eine ganz bekannte Sicherheitscheckliste ist die sogenannte WHO-Sicherheitscheckliste im OP.

Zu Beginn sprachen Sie davon, dass die Gesundheitseinrichtungen Fehlermeldesysteme (CIRS) installieren müssen bzw. werden. Wie sieht Ihrer Meinung nach das optimale, ressourcen- sowie budgetschonende CIRS aus?

Unmittelbar nach Veröffentlichung der G-BA Richtlinie zum Risikomanagement am 23.01.2014 haben mein Team und ich Rahmen einer Nutzwertanalyse 14 unterschiedliche CIRS-Systeme verglichen. Für das Ranking haben wir die Kriterien bzw. Handlungsempfehlungen zur Einführung eines CIRS des Aktionsbündnisses Patientensicherheit eingesetzt. Auf den ersten drei Plätzen unseres Rankings befinden sich CIRS-Anwendungen, die genauste Anpassungen an vorhandene Strukturen bieten. „CIRSmedical“ z.B. ist ein Plattform-unabhängiges, Web-basiertes anonymes Werkzeug. Es kann auch lokal in einer Praxis, einem Krankenhaus oder über gesicherte Internet-Verbindungen für ganze Fachdisziplinen oder Klinik-Netzwerke eingesetzt werden. Bei Einsatz eines solchen Tools sollten vor allem die vom Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) genannten Grundsätze beachtet werden:
CIRS ist ein Lerninstrument für den dauerhaften Gebrauch. Hierbei sind Freiwilligkeit, Sanktionsfreiheit, Vertraulichkeit, Anonymität, Unabhängigkeit, einfache Berichte, klare Definition der Berichtsinhalte, Analyse durch Experten, Feedback an alle, Systemorientierung, sowie klare Strukturen wichtig. CIRS bedarf der periodischen Evaluation. Wichtig ist nicht nur, dass CIRS Strukturen vorhanden sind, CIRS muss auch gelebt werden. Das heißt, die beste CIRS-Aufbaustruktur hilft nicht, wenn keine CIRS-Meldungen eingehen. Es ist also dringend auf die Qualität und Quantität der Meldungen zu achten. Das ganze Management muss mit einbezogen werden. Ein CIRS ist immer nur so gut wie die an dem Meldesystem beteiligten Mitarbeiter.

Und das optimale CIRS? Gibt es das Ihrer Einschätzung nach?

Die Wahl des richtigen System ist immer auch vom Anwender und seinen Anforderungen abhängig. Ich empfehle gerne das mit dem Deutschen Preis für Patientensicherheit 2014 ausgezeichnete CIRS-NRW (Critical-Incident-Reporting-System Nordrhein-Westfalen).

Was macht es so besonders?

CIRS NRW ist das erste flächendeckende, sektorenübergreifende Berichts- und Lernsystem für kritische Ereignisse und damit als ein wichtiges Instrument zur Förderung der Patientensicherheit aufgebaut. Die Aktivitäten der fünf Partner von CIRS-NRW, die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, die Ärztekammer Nordrhein, die Ärztekammer Westfalen-Lippe, die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe sind der gemeinsamen Überzeugung, dass eine Weiterentwicklung der Sicherheits- und Risikokultur am effektivsten sektoren- und berufsgruppenübergreifend erreicht wird. Durch gemeinsames Lernen aus berichteten Fällen kann die Patientensicherheit in Krankenhäusern, Praxen und an den Schnittstellen zu den verschiedenen Leistungserbringern mit CIRS NRW erhöht werden.

Sie sprechen von Patientensicherheit. Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) erstellten nach eigenen Angaben im Jahr 2013 rund 14.600 Gutachten bei einem Verdacht auf ärztliche Behandlungsfehler. Wie werden sich die vorgeschriebenen Änderungen der G-BA hier auswirken bzw. wie kann hier zukünftig eine signifikante Verbesserung herbeigeführt werden?

Indem die G-BA Richtlinie Risikomanagement konsequent in Kliniken und auch in einzelnen Arztpraxen umgesetzt wird. Hier hat der Gesetzgeber meiner Meinung nach richtig gut Fakten geschaffen. Demnach sind Risikomanagement und Qualitätsmanagement integrativ zu etablieren und weiterzuentwickeln; Doppelstrukturen sollen vermieden werden. Die Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der Gesundheitsvorsorgung e.V. (GQMG) begrüßt die Ansätze moderner Unternehmensführung und bezeichnet die neue G-BA als großen Wurf. Ich schließe mich dieser Meinung voll an.

Die aktuelle G-BA Richtlinie fordert auch die Implementierung eines patientenorientierten Beschwerdemanagements. Wie ist hier der Ist-Zustand in deutschen Einrichtungen zu bewerten?

Meiner Meinung nach ist das Beschwerdemanagement mittlerweile ganz gut etabliert. Allein durch die Einführung von Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen (QM) vor zehn Jahren gehört das Thema Kundenorientierung und Beschwerdemanagement inzwischen zu den Basics des QM.

Frau Dr. Börchers, welchen abschließenden Tipp geben Sie Managern und Praxisinhaber in Bezug auf die rechtskonforme Umsetzung der G-BA?

Zum einen biete ich mit meinem Team von QM Börchers Consulting + mit der Weinroten Seminarreihe ein Pendant zu der jedem Mediziner bekannten „Schwarzen Reihe“. Die Veranstaltungen gibt es bereits seit 2011. Im kommenden Seminar “Risikomanagement: Die G-BA-Richtlinie erfüllen” geben mein Berater-Team und ich ausführliche und wertvolle Hilfestellung bei der rechtskonformen Umsetzung der Richtlinie. Das Seminar findet am 24. September dieses Jahres in Herne statt und wird aufgrund der aktuellen Lage sicherlich nochmals wiederholt werden. Außerdem planen wir im Herbst 2014 ein Spezialseminar für Führungskräfte zum Thema „Sicherheitskultur“. Darüber hinaus kann ich jedem Entscheider der Gesundheitsbranche nur dringend anraten, sich mit dem Thema ausführlich zu beschäftigen, Fachpresse sowie Fachliteratur zu Rate zu ziehen und im Internet zu recherchieren, etwa unter G-BA Beschluesse 1919 und G-BA Beschluess 1917 . Wer sich jetzt nicht kümmert, für den wird es später möglicherweise sehr kostspielig und eventuell sogar existenzbedrohend. Eine ebenfalls zu prüfende Option ist die Beratung durch Experten spezialisierter Unternehmensberatungen.

Vielen Dank für das Interview.

Gerne.

Das Interview führte Peter Laaks.

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Risikomanagement-Expertin Dr.med. Kirstin Börchers. Bild: Marie-Theres Niessalla
Risikomanagement-Expertin Dr.med. Kirstin Börchers. Bild: Marie-Theres Niessalla

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Informationen zur Expertin => Dr. Kirstin Börchers ist Gründerin und Inhaberin der QM Börchers Consulting + in Herne. Die Unternehmensberaterin für Ärzte, Krankenhäuser und alle Einrichtungen der Gesundheitswirtschaft feiert in diesem Jahr das zehnjährige Bestehen ihres Unternehmens. Unter einem Dach bieten verschiedene Spezialisten Beratung im Gesundheitswesen, Qualitäts- und Risikomanagement sowie die Vorbereitung von Zertifizierungen und Audits. Auch Reorganisations- und Sanierungsberatung sowie Krisenmanagement zählen zum Portfolio. Mit hohem persönlichen Engagement, über viele Jahre erworbenem Fachwissen und ausgewiesener Expertise trägt das gesamte Team dazu bei, dass die Mandanten stets professionell, ergebnisorientiert und zielführend beraten werden. Ein Auszug der Vita der in den 1960er Jahren in Kamerun geborenen Ärztin vermittelt einen Eindruck ihrer Arbeit und ihrer Berufung. / Zuständige Kammer: Ärztekammer Westfalen-Lippe[/guestpost]