RettG NRW: Patientensicherheit fordert Rettungsdienste
Das neue Rettungsgesetz NRW will mehr Qualität in die landesweite Rettung bringen. Daher sind die Träger der Rettungsdienste nach § 7a Abs. 2 RettG NRW aufgefordert, den Rahmen für die geeigneten Qualitätsmanagementstrukturen zu schaffen. Wir haben eine zu diesem Thema eine Presseinformation für unseren Kunden QM BÖRCHERS CONSULTING + verfasst.